Energieberatung
Unsere Energieberatung ist die Grundlage auf dem Weg zum energieoptimierten Sanierungs- oder Neubauvorhaben. In einem Gespräch wird über die Möglichkeiten informiert und die Zielvorstellungen werden aufgenommen.
Wir bieten eine objektive und gesamtheitliche Betrachtung der Gebäude an. Unsere Kunden haben den Anspruch auf die besten Lösungen. Die einzelnen Vorschläge sind immer bis ins Detail durchdacht und trotzdem behalten wir den Blick für das Ganze. Wir zeigen auf, dass Sanierungen nicht nur wegen den tieferen Heizkosten sinnvoll sind, sondern auch ein Stück Unabhängigkeit und besseren Wohnkomfort mit sich bringen. Allenfalls können die Sanierungsmassnahmen gar im Einklang mit einer räumlichen Verbesserung umgesetzt werden.
Die Beratungen sind neutral und werden durch Spezialisten mit langjähriger Bauerfahrung durchgeführt. Dabei wird der Fokus immer auf nachhaltige Lösungen gesetzt und aufgezeigt wo das grösste Potenzial verborgen ist. Die Analysen und Berechnungen geben Auskunft darüber bei welchen Massnahmen das beste Kosten-Nutzen-Verhältnis besteht.
Die Kunden erhalten damit wichtige Grundlagen zur Entscheidungsfindung, sei es für die Umsetzung einzelner Massnahmen oder einer Gesamtsanierung in sinnvollen und steueroptimierten Etappen. Sämtliche gemachten Massnahmenvorschläge sind nicht an bestimmte Produkte oder Anbieter gebunden. Sie bleiben völlig frei in Ihrer Wahl, werden bei Bedarf jedoch auch dabei unterstützt.
Die Erstberatung verschafft einen Überblick über Gebäudezustand, Sanierungsmassnahmen und allgemeine Energiespartipps und gibt Hinweise auf laufende Förderprogramme und Tipps für die Umsetzungsmöglichkeiten.
Der GEAK zeigt auf wie viel Energie ein Gebäude bei standardisierter Benutzung für Heizung, Warmwasser, Beleuchtung und elektrische Geräte braucht. Der Energiebedarf wird beurteilt und in der Energieetikette von der Kategorie A bis G eingestuft. Das Zertifikat gibt auch Hinweise zu möglichen Sanierungsmassnahmen.
In einem ersten Schritt wird das Gebäude mittels GEAK oder vergleichbarem Verfahren beurteilt. Im Bericht werden sämtliche sinnvollen Optimierungsmassnahmen für Gebäudehülle und Haustechnik aufgeführt. Zu jeder vorgeschlagenen Massnahme werden Angaben bezüglich Kosten, Wirkung und Förderbeiträgen gemacht. Der Bericht bildet die Basis für einen langfristigen Sanierungsplan der Liegenschaft und zeigt auf welche Massnahmen am dringendsten und wirtschaftlichsten sind.
Dieses Beratungsangebot wird durch verschiedene Kantone und Gemeinden finanziell gefördert.
Gebäudehülle, Heizung und Wassererwärmung bestimmen die energetische Qualität eines Gebäudes wesentlich. Eine gesamtheitliche Planung bietet die Chance, diese wesentlichen Bestandteile ihrer Funktion entsprechend angemessen und aufeinander abgestimmt zu modernisieren. Zum Konzept einer erfolgreichen Gebäudemodernisierung gehört jedoch mehr als die energetische Optimierung. Es schliesst die kundenspezifischen Vorgaben zu den Zielen, dem zeitlichen Ablauf und dem finanziellen Umfang einer Modernisierung ein. Die Eigentümer erhalten dadurch Planungssicherheit über mehrere Jahre und können mit den umgesetzten Massnahmen den Wert ihrer Liegenschaft erhalten oder steigern.
Dieses Beratungsangebot wird durch verschiedene Kantone und Gemeinden finanziell gefördert.
Mit Hilfe einer Wärmebildkamera wird die Temperaturverteilung der Gebäudeoberflächen sichtbar gemacht. Diese Gebäudeuntersuchung ermöglicht uns zerstörungsfrei Rückschlüsse auf verdeckte Konstruktionen zu ziehen und eine Schwachstellendiagnose zu erstellen. Die thermografische Vermessung eines Gebäudes oder von Teilbereichen sind eine sinnvolle Ergänzung zur Energieberatung. Aussagekräftige Aufnahmen sind nur bei kalter Witterung möglich (ca. November bis März).
Bei einem anstehenden Heizungsersatz lohnt sich ein objektiver Vergleich von verschiedenen Systemen. Dabei werden die Investitions-, Unterhalts und Energiekosten verglichen. Neben den ökologischen Aspekten wird damit auch die Wirtschaftlichkeit der verschiedenen Systeme verglichen und beurteilt.
Die Kosten für die Beratung werden durch den Bund übernommen wenn die bestehende Heizung mindestens 10 Jahre alt ist.